Das Heilpraktikergesetz - es war von den Machthabern des Dritten
Reiches geschaffen worden, um aus den verschiedenen Gruppen der Naturheiler
einen Berufsstand zu machen und diesen zu regulieren.
Wobei man erreichen wollte, dass wir uns neben der Ärzteschaft nicht recht entwickeln
konnten, was in der DDR ja letztlich auch gelungen ist. Dort sind nur noch einige
alte Hps übrig geblieben.
Bei uns aber wurde nach dem Kriege das HPG zum Schutzschild für unseren Beruf.
In Europa, ja weltweit, sind wir die einzigen Naturheilkundigen, die durch ein
Gesetz geschützt werden, das uns einen weitgesteckten Therapiespielraum lässt.
Eigentlich sollten wir für diesen Schutzschild dankbar sein. Aber es mehren
sich seit Jahren die Versuche, das Gesetz auszuhölen, zu unterlaufen oder daran
herumzuknabbern. Klamm und heimlich ohne Widerstand unserer Großverbände haben
die Verwaltungsbehörden, die über unsere Zulassungen entscheiden, die Überprüfungsordnung
geändert - letzte Änderung 16.10.06 - und aus der Überprüfung eine medizinische
Fachprüfung gemacht.
Versuche der Gesundheitsbehörden, unsere Therapiefreiheit einzugrenzen, konnten
mehrfach abgewehrt werden. Immer wieder wollte man uns die Injektionstherapie
nehmen. Das gelang bisher nicht. Aber die Neuraltherapie haben wir jetzt durch
die Verschreibungspflicht von Procain und Lidocain verloren. Auf ständig neue
Angriffe, die vielfach von Lobbyisten anderer Interessengruppen gesteuert werden,
müssen wir immer wieder gefasst sein.
Aber der Kampf gegen unseren Berufsstand kommt nicht nur von außen. Wir zerstören
uns auch selbst, indem wir Entwicklungen zulassen, die das HPG in Frage stellen.
Dazu zählt der Psycho-Hp = abgespeckte Prüfung, aber unkontrollierte Tätigkeit.
Ebenso wenig werden unerlaubte Tätigkeiten in der Grauzone kontrolliert. Auf
die Behörden ist da leider kein Verlaß. Sie sind zu lasch. Sonst dürfte das
Werbeangebot Naturheilkunde im Frisiersalon nicht möglich sein. Derartige Beispiele,
wo unproffesionell Naturheilkunde angeboten wird, könnte ich aus meiner Tätigkeit
heraus viele nennen und belegen.
Immer wieder wird versucht, die Hp-Zulassung zu umgehen. Osteopathen, Podologen
und Physiotherapeuten wollen keine Hp mehr sein und verlangen, dass für sie
das HPG unzulässig wird und sie ohne unsere Überprüfung arbeiten dürfen. Gelingt
dies, verschwindet unser Berufsstand eines guten Tages von der Bildfläche. Ein
erster Anlauf dazu ist - wahrscheinlich wieder einmal unbe- merkt von unserer
Präsidentenrunde - bereits geschehen. Zwei Physiotherapeuten erstritten vor
dem OVG Koblenz, dass sie ohne Zulassung als Hp und ohne ärztliches Rezept die
Chiropraktik durchführen dürfen. Begründung: sie hätten eine qualifizierte Ausbildung
im Gegensatz zu den Hp. Die Berufsbezeichnung Hp sei sogar abwertend für sie.
Das OVG hat dieser Klage stattgegeben und eine Revision nicht zugelassen (Az.
GA 10271/06 OVG). Das Gericht hat den Klägern zugestanden, dass sie die Erlaubnis
haben, die Heilkunde nach Maßgabe von § 1 HPG selbständig auszuüben ohne die
Berufsbezeichnung "Hp" führen zu müssen. Weiter urteilt das Gericht, dass sich
mit der Bezeichnung "Hp" Vorstellungen verbinden, deren Übertragung auf die
Absolventen einer qualifizierten heilkundlichen Berufsaus- Bildung diskriminierend
sein kann.
Mit diesem Urteil wird uns die Chiropraktik genommen. Der Verband der Physiotherapeuten
war nicht müßg, es sofort bundesweit zu verbreiten. Natürlich mit dem besonderen
Hinweis, dass die Berufsbezeichnung "Hp" eine Diskriminierung ist für jeden
rechtschaffenen Physiotherapeuten. Keine Revision gegen dieses Urteil. Nun liegt
das Kind im Brunnen! Weit schlimmer: warum haben unsere Spitzenfunktionäre von
diesem Verfahren nichts gewusst und sich in diesen Prozeß eingeklinkt? Am Geld
kann es doch bei dem reichlichen Beitragsaufkommen nicht liegen!
Unser kleiner Verband hat jahrelang Prozesse am BGH und BVerfG geführt, um die
Rechte der Behandler und ihrer Patienten zu schützen und letztlich auch obsiegt.
Sollte es da den Großverbänden nicht ebenfalls möglich sein, so schwerwiegende
Urteile, die unseren Berufsstand in seiner Existenz gefährden, zu vereiteln?
Da ich die Rentengrenze schon weit überschritten habe, auch die neu ange- dachte,
könnte ich nur sagen, solange du noch praktizieren kannst, wird dich das HPG
schützen können. Nach mir die Sintflut!
Aber mit dieser Einstellung kann ich mich nicht anfreunden. Es bedrückt mich,
dabei zusehen zu müssen, wie unser Berufsstand peu à peu "baden" geht. Wie er
selbstherrlich zu Grunde "regiert" wird.
Genauso bedrückend ist, dass unser Nachwuchs die erforderliche Qualität vermissen
lässt. Die Naturheilpraxis mit umfassendem Therapieprogramm stirbt aus. Nur
mit oberflächlichen populistischen Angeboten lässt sich die Zukunft nicht sichern.
Mit dem HPG wäre es sicherlich vereinbar, wenn wir uns endlich eine geregelte
Ausbildung zulegen würden. Hier liegt nämlich der Schwachpunkt für den Beruf
"Hp", wie auch das OVG-Urteil wieder gezeigt hat.
Lassen wir aber das Boot treiben und sagen "ja" zur systematischen Aushöhlung
des HPG, verlieren wir unseren Schutzschild und entziehen unserer Existenz den
Boden. Dann ist das HPG wirklich ein Auslaufmodell, worauf so viele bereits
lauern - europaweit. Für unseren Berufsstand wäre es das Ende!