Wer sich wie ich seit über 20 Jahren mit Leistungsdifferenzen
bei der PKV befasst, für den war das Thema bei der Podiumsdiskussionsrunde auf
dem Hp-Tag in Düsseldorf nicht neu, sondern nur eine Bestätigung, dass meine
langjährige berufs- politische Arbeit nicht sinnlos war.
Immer wieder bin ich bei meiner Kritik der PKV angegriffen oder von Spitzen-
funktionären ironisch-herablassend belächelt worden. Nun durfte ich in Düsseldorf
feststellen, dass dieses Thema inzwischen weiten Raum greift. Viele KollegInnen
zeigten sich verunsichert, fürchteten sogar um ihre wirtschaftliche Existenz.
In der Tat ist es wirklich so, dass nur eine ganz geringe Zahl Versicherungsge-
sellschaften so nach dem GebüH erstattet, wie 1985 mit dem Dachverband der PKV
vereinbart wurde. Ebenso wenig Versicherungen erstatten nach dem Hufeland- Verzeichnis.
Praktiziert werden Leistungsverweigerungen, die verschiedene Muster haben. Zunächst
sucht der Sachbearbeiter nach Ablehnungsgründen, weil das seine Karriere fördert.
Findet er nichts, bemüht er einen Gefälligkeitsgutachter. Aus meinen bisherigen
Berichten wissen Sie, welche Herren "Bösachter" sich aus unserem Berufsstand
hier anbieten, um die Behandler zu diffamieren. Eine weitere Masche zur Leistungsverweigerung
sind Vertragsumstellungen, bei denen dem VN anlässlich einer Prämienänderung
"Kleingedrucktes" untergeschoben wurde, das etliche natur- heilkundliche Therapien
ausschließt. Sofern es der VN nicht bemerkt, hat er später- hin keine Chance,
die Erstattung dieser Behandlungen einzufordern.
Viele Versicherungen folgen auch dem Beispiel des Marktführers DKV und lehnen
zahlreiche unserer Therapien und Heilmittel als für den VN zu gefährlich ab.
Es ist schon paradox, wenn der Patient, dem auf diese Weise geholfen wurde,
nachträglich erfahren muß, wie gefährdet er dabei war!
Der DKV-Vertreter - auf der Podiumsdiskussion in die Enge getrieben - berief
sich immer wieder auf "basis-orientierte-doppelblind-randomisierte Parallelstudien",
die für unsere Naturheilmittel grundsätzlich fehlen würden. Darin sah er eine
große Gefahr, die seine Versicherung zum Schutze ihrer VN erkannt habe, aber
durchhaus nicht in den todbringenden Allopathica "Lipobay" oder "Vioux", die
problemlos er- stattet wurden. Ein Konsens mit diesem Versicherungsvertreter
war nicht zu er- zielen. Wir sollten uns das merken!
Nun ist die Naturheilkunde seit Jahrtausenden Erfahrungsheilkunde, die sich
immer wieder bewährt hat. Da bedarf es der o.g. Studien höchstens für Doppelblinde.
Wenn sie aber benutzt werden, um unseren Patienten die vertraglich vereinbarten
Leistungen vorzuenthalten, sollten wir unser Verhältnis zu Versicherungen, die
dies praktizieren, schleunigst überdenken und unsere Patienten bereits bei Behandlungs-
beginn darauf hinweisen.
Gesellschaften der PKV, die mit der Hp-Behandlung werben, aber anschließend
unsere Arbeit diskreditieren, sind für uns überflüssig. Wir kommen ohne sie
besser aus, weil uns der Ärger mit den Patienten, der jede Leistungsverweigerung
nach sich zieht, erspart bleibt. Die andere Möglichkeit, ernsthaft mit der Versicherung
zu reden, ist vor zwei Jahren kläglich gescheitert. Bei einem Gespräch mit der
DKV wurden unsere Spitzenfunktionäre als hilflos vorgeführt. Die Verweigerungen
der DKV nahmen seitdem sogar derart zu, dass kaum noch eine Hp-Liquidation abrechnungs-
fähig ist.
Die von unserer Regierung verfolgte Gesundheitspolitik trägt auch dazu bei,
dass uns die Abrechnung mit der PKV erschwert wird. Statt Wettbewerb im Gesundheitswesen
zu fördern, wie uns Wählern versprochen wurde, tat man genau das Gegenteil und
klammerte die preislich günstigeren Naturheilmittel aus. Die Lobbyisten der
chemischen Großpharma hatten wieder einmal gesiegt. Nun darf die GKV keine rezeptfreien
Präparate, mit denen wir ja nur arbeiten dürfen, mehr erstatten. Abgesehen davon,
dass viele dieser Medikamente zu unserem Nachteil vom Markt fallen, bemühen
sich nun auch viele Gesellschaften der PKV, sich dieser Ablehnung anzuschließen,
zumal die Beihilfe ebenfalls ablehnt. Begründet wird dann die Ablehnung der
Medikamente neben der bereits oben geschilderten "Gefährlichkeit" mit ihrer
Zusammensetzung. Oder man erkennt als Therapieziel verbesserte Lebensqualität
bzw.Prophylaxe, die auf gar keinen Fall zu unterstützen sind. So werden viele
Medikamente einfach ausgegrenzt. Aber der VN ist bei Vertragsabschluß über diese
Machen- schaften nicht informiert. Ihm bliebe also nur der Rechtsweg. Doch nur
wenige (0,2 %) sind bereit, ihn zu gehen. Darauf spekuliert die PKV, verweigert
zunächst und wartet gelassen auf die Reaktion ihres VN, der seinen Frust zunächst
beim Therapeuten ablässt, wie ich aufgrund der vielen Reklamationen, die bei
mir eingehen, nachvollziehen und belegen kann.
Wenn wir dann den einen oder anderen Patienten bei seiner Klage gegen die Versicherung
unterstützt haben, konnten bisher alle Prozesse gewonnen werden. Daß unsere
Unterstützung "lege artis" ist, wurde uns im Januar vom BVerf.G. bestätigt.
Deshalb ist unser Verband Ihre Adresse bei Leistungsdifferenzen mit der PKV.