Beim Lesen in den Medien – Zeitungen und Internet – fällt
mir verstärkt auf, wie hart der Wettbewerb der Hp-Schulen um Kundschaft geworden
ist. Insbesondere werben die Schulen damit, dass sie Hp-Psych. ausbilden wollen.
Ich persönlich bin kein Freund dieser abgespeckten Ausbildung. Sie höhlt m.E.
Das HPG aus, scheint aber im Moment der große Trend zu sein. Dass bei diesem
harten Kampf um Schüler auch mit illegalen Mitteln gestritten und gegen das
HPG verstoßen wurde, hatte ich in meiner letzten Kolumne bereits erwähnt. Weil
ich nicht glauben wollte, dass ein Schulleiter Gesetze bricht, habe ich diesen
Fall verfolgt. Die betreffende Person ist Hp, aber mit Dr. phil. aus Polen und
nannte sich im Internet „Psychotherapeut“. Natürlich gab es weder Studium noch
Examen. Das hat der Konkurrenz gar nicht gefallen. Es gab Anzeige und Strafverfahren,
die mit einem hohen Bußgeld erledigt wurden. Derartige Vorfälle werfen kein
gutes Licht auf unseren Berufsstand, der ohnehin um ein besseres Image in der
Öffentlichkeit kämpfen muss.
Auch überrascht es mich immer wieder, wie versessen einige Hp auf einen Doktor-Titel
sind. Haben Sie kein Selbstwertgefühl, dass sie sich mit fremden Federn schmücken
müssen?! Wenn ich ein guter, erfolgreicher Hp bin, habe ich das doch nicht nötig!
Im Augenblick quält mich noch ein Thema, das ich lange nicht erwähnt habe: das
Gutachterunwesen. Momentan häufen sich wieder die „Bösachten“ auf meinem Schreibtisch.
Nach dem BGH-Urteil, das wir mit Dr. Lanz erstritten haben, dürfen sie nicht
anonym sein. Raten Sie einmal, wer der Autor ist: unser lieber „Obergutachter“.
Nachdem er als Vizepräsident im FDH nicht wieder gewählt wurde und in seiner
Praxis nur noch stundenweise anwesend ist, hatte ich schon vermutet, dass er
nun durch (Un-) Gutachten Geld verdienen muss. In diesen Elaboraten werden selbst
KollegInnen niedergemacht, die jahrzehntelang erfolgreich ihre Praxis betreiben.
Ihnen wird bescheinigt, dass sie nichts können, nur Symptome behandeln und Polypragmasie
betreiben. Außerdem sind keine Spritzen nötig. Alles aber auch alles kann oral
behandelt werden. Der Schlusssatz für die Versicherung lautet dann: Es wird
empfohlen, diese Liquidation nicht zu bezahlen.
Ohne Gefälligkeit gibt es natürlich keine neuen Aufträge. Aber für den be- troffenen
Therapeuten ist der Ärger vorprogrammiert. Sein Patient ist sauer, will nicht
bezahlen oder kommt gar nicht wieder. Nur ein geringer Prozentsatz ist bereit,
mit der Versicherung um die vertraglich vereinbarte Leistung zu klagen. Allerdings
ist dies auch ein langer beschwerlicher Weg. Aber für uns arbeitet Deutschlands
bester Versicherungs-RA Dr. Lanz. Bisher haben wir mit ihm alle Verfahren gewonnen.
Aus meiner Sicht ist es unseriös, wenn ein „Kollege“ sich finanziert, indem
er die Kollegenschaft um den Lohn ihrer Arbeit bringt. Der Schaden, der hier
ange- richtet wird, ist immens.
Ich habe durchaus nichts gegen Gutachten, aber sie müssen fair und neutral sein.
Außerdem muss der Gutachter seine Qualifikation zum med. Fachgutachter nachweisen
können. All das ist bei unserem werten „Obergutachter“ nicht der Fall. Er ist
für uns alle ein Problem! Viele von uns wissen gar nicht, dass er sie „beurteilt“
hat. Leider wird er von der Präsidentenrunde der DDH gedeckt und geschützt.
Wann endlich werden die Herren den Mut haben, ihn fallen zu lassen, ihm sein
übles Handwerk zu legen? Das gilt natürlich auch für die uns bekannten anderen
Gefälligkeitsgutachter, die man gewähren lässt.
Wenn Sie betroffen sind, liebe Leser, wehren Sie sich. Wir helfen Ihnen gern
dabei. Bei uns finden Sie gegenüber der PKV den nötigen Beistand.