der 08.01.07 war für unseren Verband ein ganz besonderer Tag,
auch ein wichtiger Tag für unseren Berufsstand, über den ich Ihnen hier ausführlich
berichten möchte. Unser Verband hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen die PKV-Universa gewonnen!
Was war vorausgegangen und worum geht es dabei?
Vor vier Jahren hatte uns die Universa-Versicherung wegen unerlaubter Rechts-
beratung verklagt. Es war ihr gelungen, die Prozesse an den heimischen Gerichten
LG und OLG Nünrberg zu führen, wo uns von Anbeginn keine Chance eingeräumt wurde.
Folglich verloren wir diese Prozesse. Damit war eine tragende Säule unserer
Verbandsarbeit - die Beratung unserer Mitglieder bei Leistungsdifferenzen mit
der PKV - in Frage gestellt. Deshalb haben wir es mit unserem RA Dr. Lanz, München,
gewagt, die Frage der Rechtsberatung grundsätzlich am obersten Verfassungs-
gericht klären zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat unserer Verfassungsbeschwerde in vollem Umfang
stattgegeben. Diese Entscheidung ist unanfechtbar lt. § 93.1, Satz 2 BVerfGG,
so das Gericht.
Zu diesem langwierigen Prozeß kam es, weil wir die Therapeuten von zwei VN der
Universa vertreten hatten und lt. § 178 m VVG Einblick in die Gefälligkeitsgutachten
wollten, die zur Ablehnung der Erstattung geführt hatten. Dazu bedurfte es der
Zustimmung der Patienten, weil wir Hp keinerlei Versicherungsverhältnis zur
PKV haben. Um uns ein für allemal mundtot zu machen, wollte die Universa darin
eine unerlaubte Rechtsberatung sehen und hatte vor den Nürnberger Gerichten
ein Heimspiel. Anschließend versuchten ihre RAe, unseren Verband mit hohen Kosten
wirtschaftlich zu ruinieren.
Nachdem das BVerf.G nun klargestellt hat, dass unser Ansinnen, in Gefälligkeits-
Gutachten Einsicht zu nehmen, legal ist und keinerlei Rechtsberatung der VN
darstellt, weil es lediglich der Abklärung medizinischer Sachverhalte dient,
können wir unsere bisher erfolgreiche Arbeit zum Wohle unserer Mitglieder und
deren Patienten unbeschadet fortsetzen. Wir haben ohnehin stets erst dann, wenn
unsere Bemühungen um eine einvernehmliche Lösung der Erstattung erfolglos geblieben
waren, unsere RAe beauftragt, das Verfahren fortzusetzen, wenn es der Patient
wollte. Insofern ist es nie zu einer unerlaubten Rechtsberatung gekommen. Nur
die Ursache für diesen langwierigen, schwierigen Prozeß liegt ja viel tiefer.
Es ist die Gefälligkeitsgutachterei, das Gutachterunwesen, das unsere Großverbände
FDH und VDH seit über 20 Jahren zulassen und sogar decken. Prüfen Sie doch einmal,
welchen Verbänden die "Gutachter" Mertgen, Weninger, Rüller, Oppel und "Obergutachter"
König angehören, die uns Behandlern über Jahrzehnte unermeß- lichen wirtschaftlichen
Schaden gebracht haben ! Ohne diese Herren gäbe es weit weniger Leistungsverweigerungen
und mein Schreibtisch würde diesbezüglich nicht mehr überlaufen von Beschwerden.
Also hätte uns dieser Prozeß erspart bleiben können!
Oft genug habe ich das Gutachterunwesen angeprangert und auch persönlich den
Spitzenfunktionären geschrieben. Passiert ist bis jetzt nichts, außer, ich werde
totgeschwiegen!
Deshalb war der 08.01.07 für mich ein glücklicher Tag! Ich habe nicht umsonst
gekämpft!
Wenn ich das letzte Editorial des Vorsitzenden des größten Verbandes, des geschätzten
Golf-Captain, richtig verstanden habe, liegt ja die Inaktivität in unserem Berufsstand
nicht an seinen Funktionären - diese werden vielmehr zu Lichtgestalten verklärt
-, sondern am grundsätzlichen Phlegma der Basis.
Liebe Kolleg/innen, diesen Vorwurf können Sie widerlegen, wenn Sie unseren Dachverband
EFN unterstützen, der immer noch darum kämpft, dass wir Procain und Lidocain
weiterhin zur Neuraltherapie verwenden dürfen. Um auch hier eine höchstrichterliche
Klärung herbeizuführen, ist zunächst ein Rechts- gutachten erforderlich, das
aus eigenen Verbandsmitteln nicht bezahlt werden kann. Deshalb bitte ich Sie,
wenn die Ertragslage Ihrer Praxis es zulässt, dafür im Rahmen Ihrer Möglichkeiten
zu spenden (Kto.-Nr. 015 200 4323, BLZ 370 502 99, Kreissparkasse Köln, Stichwort
"Neuraltherapie").
Unser gewonnener Prozeß sollte Sie überzeugen, dass auch Zwerge gewinnen können,
wenn sie sich zusammentun und furchtlos kämpfen. Ich hoffe sehr, keine Fehlbitte
getan zu haben.