Den "Bock zum Gärtner" gemacht haben meiner Ansicht nach die sogenannten DDH
mit ihrem Sprecher der sogenannten Gutachter- und Gebühren-Kommission. Die
Querelen um ein von ihm "frisiertes" GebüH in EURO bestätigen mich in meinem
bisherigen Aussagen. Dabei sollte das gescheiterte LVH 96 noch nicht vergessen
sein. Ich sehe auch diese "EURO-Version" scheitern, weil die Voraussetzungen
dafür nicht stimmen, auch wenn uns die Kommission das versichern möchte.
Es kann schon allein deshalb nicht klappen, weil diese Herren Gebühren-Kommissare
nicht für die gesamte Heilpraktikerschaft sprechen. Die ersten Grabenkämpfe
mit recht unkollegialen Schuldzuweisungen und Verdächtigungen sind ja schon
ausgebrochen. Wenn man bedenkt, welche umfangreichen - und auch kostenträchtigen
- Vorbereitungen nötig waren, das GebüH '85 zu schaffen, dann ist dieser Handstreich
der Gebühren-Kommissare unprofessionell. Man kann nur hoffen, dass uns dieses
stümperhaft gezimmerte neue GebüH nicht von den Kostenerstattern um die
Ohren geschlagen wird.
Es freut mich, dass in diesem Fall nicht allein ich die Missstände deutlich
anspreche, sondern Funktionäre hier schonungslos miteinander ins Gericht gehen.
Ich werde auch in Zukunft unsere Berufsprobleme nicht vertuschen. Auch wenn
die Wahrheit manchmal weh tut, ist nur sie die Basis, auf der man
Veränderungen erreichen kann.
Noch ein Wort zu unseren Liquidationen nach GebüH '85 jetzt in EURO.
Sicherlich ist es ein netter Zug, wenn man die Einnahmen der Kollegenschaft
etwas aufpolieren möchte. In 17 Jahren gab es keine Aufbesserung. Alle Kosten
sind aber während dieser Zeit immens gestiegen. Glaubt nun die Gebühren-Kommission
allen Ernstes, dass das Aufrunden krummer Euro-Preise den "Kohl fett macht"?
Sie bringt uns eher in den Ruf, dass auch bei uns der EURO zum Teuro wird.
Wenn ich hier der korrekten Umrechnung von Mark in EURO das Worte rede,
habe ich doch einen guten Vorschlag an den Sprecher der Gebühren-Kommission:
"Pfeifen Sie endlich diejenigen zurück, die korrekte Liquidation nach GebüH
zerfleddern, Behandler diffamieren und Leistungsverweigerungen ermöglichen!
Der dadurch verursachte immense Schaden lässt sich durch die Aufrundung um ein
paar Cent nicht aufwiegen. Das ist nur Augenwischerei."
Das verdeutlichen auch die nachstehenden beispielhaften Zitate aus sogenannten
"Gutachten".
Als mir ein Kollege das diffamierende Pamphlet überbrachte, aus dem nachstehend
zitiert wird, standen ihm die Tränen in den Augen. Nicht nur wurde seine Arbeit
dadurch diskreditiert, er verlor auch einen Patienten, dessen Gesundheit er wieder
hergestellt hatte.
Der Patient war "ausgedoktert" zu unserem Kollegen gekommen. Er hatte
eine Hepatitis durchgemacht, die als ausgeheilt galt, aber irreversible
Leberschäden hinterlassen hatte. Außerdem litt er an einer ständig rezidivierenden
Colitits ulcerosa. Sein Gesamtzustand war instabil. Chronische Bronchitis
und Herzprobleme rundeten das Krankheitsbild ab. Das war seiner Versicherung seit
Jahren bekannt. Das "Fachgutachten aus Hp-spezifischer Sicht" vom
"Sachverständigen in Hp-Fragen" deutete die seit Jahren feststehenden und bereits
durch ärztliche Vorbehandler zweifelsfrei gestellten Diagnosen:
So ist die Hepatitis C für ihn noch akut, und er rät dem Versicherten, in diesem
Fall eine strafbewehrte Handlung ahnden zu lassen: Verstoß gegen das
Bundesseuchengesetz. Dabei wirft er sogar die Frage auf: "Hat Ihr VN nicht sogar
eine HIV-Infektion bzw. AIDS?" Und er stellt fest:
"Zum Zeitpunkt der Behandlung hat der Hp dies noch behandeln dürfen.
Das neue Gesetz hat damit - Gott sei's gedankt - Schluss gemacht."
Bei der angegriffenen Gesundheit seines Patienten hat der Behandler auch
Vitamin-C-Infusionen erfolgreich eingesetzt. Dazu der "Sachverständige":
"Wenn Vitamin C überhaupt in Frage kommt, reichen orale Gaben völlig aus.
Infusionen sind deshalb medizinisch nicht notwendig, auch dann nicht, wenn
der Therapeut ständig etwas von einem Immundefizit faselt".
Dass der behandelnde Kollege für den Versicherten einen ausführlichen
Befunds- und Behandlungsbericht erstellt und dafür DM 75,00 liquidiert
hatte, kommentiert der Hp-Sachverständige: "Nach GebüH, Pos. 11.1 hätte
er dafür nur DM 10,49 berechnen dürfen." (Nach unserem GebüH, Pos. 11.2,
wird ein Gutachten mit maximal DM 40,00 beziffert.)
Eine elektro-thermische Behandlung der Bronchitis lehnt der "Experte"
mit der Begründung ab: "Der Patient hätte sich da besser bei seiner
Bronchitis zwei, drei, viermal täglich zu Hause Omas Wärmflasche auf
den Thorax gelegt. Das wäre ein nützlicher Ratschlag an den Patienten
gewesen, den sich der Therapeut ja einmal mit Pos. 5 hätte bezahlen
lassen können."
Kneipp'sche Wickel lehnt er als "Sachkenner der Kneipp-Therapie" ab,
weil sie nicht häufig genug erfolgt seien. Keine Erstattungsempfehlung.
Die erfolgte Injektionstherapie lehnt er mit Hinweis auf seinen heiß geliebten
Prof. Hadorn ab. Außerdem behauptet er, Ampullen aus Praxisbeständen
dürften nicht abgerechnet werden. Er stellt hier dreist eine Behauptung wider
besseres Wissen auf. Denn seit 12 Jahren kennt er durch mich das Urteil
des OLG Hamm (Az. 20 21 186/89). Die Magnetfeldbehandlung lehnt er ab,
weil "diese Therapie praktisch fast gegen jede Krankheit empfohlen wird".
Eine Mischinjektion aus 11 Ampullen, zweimal Pos. 25.2, bezeichnet er als
"groben Unfug". Für das Präparat Horvi C 300 erkennt er "sachverständigerseits"
keine Indikation.
Abschließend erlaubt er sich "die sarkastische Frage", wieso es "bei der Behandlung
mit diesen tollen Mitteln überhaupt noch Krankheit gibt" und wünscht dem
Sachbearbeiter "viel Freude beim Lesen".
Wenn dann diese Beurteilung mit der Behauptung "Vorstehendes Gutachten wurde
unbeeinflusst, rein sachlich und neutral nach bestem Wissen und Gewissen erstellt"
endet, ist das in meinen Augen eine besonders perfide Verhöhnung eines
anständigen Kollegen, der sich um das Wohl seiner Patienten bemüht.
Da mir beide Hp, "Gutachter" und Behandler von Person bekannt sind,
erlaube ich mir ein Urteil: Vor der Lebensleistung und dem Engagement des
Behandlers für seine Patienten habe ich großen Respekt.