GebüH: Klarstellung
Liquidation in Euro
Veröffentlicht im "Natur-Heilkunde Journal" Nr. 5/2002
Sehr unterschiedliche Aussagen zu diesem Thema haben die
Kollegenschaft verunsichert:
- Es gibt nur ein und ausschließlich das GebüH 85.
- Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Umrechnung von DM in Euro
gilt ausschließlich der Kurs € = 1,95583 DM auf den Cent und Euro
genau umgerechnet. Dabei darf, wie auch gesetzlich vorgeschrieben,
kaufmännisch gerundet werden. Das bedeutet, dass sich z.B. bei 1,95 DM
ein Wert von € 1,00 ergibt (statt 99,7 Cents = aufgerundet),
andererseits aber zum Beispiel bei 0,69 DM € 0,35 (statt 35,3 Cents = also
abgerundet) - es darf aber auf gar keinen Fall eine "umstellungsbedingte"
Erhöhung vorgenommen werden.
- Jeder einzelne Heilpraktiker/in ist jedoch in seiner/ihrer
persönlichen Honorargestaltung absolut frei.
- Empfehlungen seitens Berufsgruppen oder gar
sogenannter "Experten" sind sehr wenig hilfreich,
im Gegenteil.
- Das GebüH 85 ist seitens des Bundeskartellamtes (BKartA)
nur "geduldet".
- Jede Manipulation am GebüH 85 kann zu dessen Verbot durch das BKartA führen.
- Die gültigen Verträge und Bestimmungen der Versicherer usw. stellen
ausschließlich auf das GebüH 85 ab und keinesfalls auf irgendwelche Empfehlungen.
Solche können auch nicht einseitig oder gar für einzelne Versicherungsnehmer
"ausgehandelt" werden.
- Vertragspartner sind ausschließlich der Patient und der Behandler.