Der Verein führt den Namen
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name:
Der Verein hat seinen Sitz in Hille-Rothenuffeln.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Berufsbildes des Heilpraktikers, insbesondere die damit verbundene Wirtschafts- und Organisationsberatung sowie eine berufs- und praxisorientierte Fachfortbildung für Heilpraktiker.
Mitglied des Vereins kann werden, wer das 18. Lebensjahr
vollendet hat und Interesse am Vereinsziel besitzt. Über die
Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
Es werden unterschieden:
a) aktive Mitglieder,
b) passive Mitglieder (Fördermitglied).
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende aus dem Verein austreten.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beträgt z.Z. € 160,- pro Jahr für aktive Mitglieder und € 100,- pro Jahr für passive Mitglieder (und HpA).
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. (stellvertretenden)
Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Vorstandsmitglieder können nur aktive Mitglieder sein. Der Vorstand
wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt.
Er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl
im Amt.
Jedes Mitglied des Vorstands ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.
Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. (stellvertretenden) Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt 2 Wochen.
Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung
von einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet.
Sind Vorstandsmitglieder verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen
Versammlungsleiter.
Anträge zur vom Vorstand festgelegten Tagesordnung sind eine Woche
vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand
einzureichen. Über die Annahme dieser Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung
mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen durch Beschluß; Stimmenthaltungen
gelten als ungültige Stimmen.
Zum Ausschluß von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit
von 3/4, zu Änderungen des Vereinszwecks und zur Auflösung des Vereins eine solche
von 9/10 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handaufheben; wenn ein Drittel
der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muß schriftlich abgestimmt werden.
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie
des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift
festzuhalten; die Niederschrift ist von dem Schriftführer zu
unterschreiben.
Hille-Rothenuffeln, den 15.06.1993